Siluette von Benningen
 
 
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Aktuelle Information zur Kinderbetreuung

Grundsätzlich wird es von Montag, den 16. März 2020, bis Sonntag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten geben. Ein Betretungsverbot für Beschäftigte wird es nicht geben.

Es wird Ausnahmen für Kinder geben, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und

  • die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,

  • die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,

  • die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet beim Robert Koch-Institut) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus

  • diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen (vgl. Allgemeinverfügung vom 06.03.2020).

Zu den Bereichen der Kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen sowie Einrichtungen    für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Konkretisierungen erfolgen im Laufe des Tages.

Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. Es werden also keine speziellen Notfallkitas eingerichtet, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte hat eine entsprechende Notbetreuung sicher zu stellen.

Das heißt, dass die Eltern sich selbst um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssen.

 
 

Weitere Informationen zur Notfallbetreuung von Kindern unter:
Bayerische Staatsministerium für Familien, Arbeit und Soziales

Öffnungszeiten

Montag
10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 13.00 Uhr

Bürgermeistersprechstunde
nach Vereinbarung

Kontakt

Gemeinde Benningen
Hauptstraße 18
87734 Benningen