Grundsätzlich wird es von Montag, den 16. März 2020, bis Sonntag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten geben. Ein Betretungsverbot für Beschäftigte wird es nicht geben.
Es wird Ausnahmen für Kinder geben, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und
Zu den Bereichen der Kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Konkretisierungen erfolgen im Laufe des Tages.
Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. Es werden also keine speziellen Notfallkitas eingerichtet, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte hat eine entsprechende Notbetreuung sicher zu stellen.
Das heißt, dass die Eltern sich selbst um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssen.
Weitere Informationen zur Notfallbetreuung von Kindern unter:
Bayerische Staatsministerium für Familien, Arbeit und Soziales
Montag
10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 13.00 Uhr
Bürgermeistersprechstunde
nach Vereinbarung
Gemeinde Benningen
Hauptstraße 18
87734 Benningen